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Strukturierter beiger Hintergrund

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Unterkünfte „Sadnighaus“ und „Faschingalm Loft“
1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Beherbergungseinheiten (Zimmer im Schlafsaal sowie die Ferienwohnung Faschingalm) sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen (nachfolgend „Beherberger“ genannt).

2. Vertragsabschluss und Anzahlung

  • Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des schriftlichen oder mündlichen Auftrags des Gastes durch den Beherberger zustande.

  • Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Gast eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtpreises leistet.

3. Beginn und Ende der Beherbergung

  • Die Zimmer/die Ferienwohnung können am Anreisetag ab 16:00 bezogen werden.

  • Am Abreisetag sind die Räumlichkeiten bis 11:00 für den Beherberger freizumachen.

4. Rücktritt durch den Gast – Stornogebühren

Soweit nicht anders vereinbart, gelten bei einem Rücktritt durch den Gast folgende Stornosätze (gemäß AGBH):

  • Bis 3 Monate vor Anreise: in Höhe der geleisteten Anzahlung.

  • 3 Monate bis 1 Monat vor Anreise: 50 % des Gesamtpreises.

  • 1 Monat bis 1 Woche vor Anreise: 80 % des Gesamtpreises.

  • In der letzten Woche vor Anreise: 100 % des Gesamtpreises.

  • Bei Nichtanreise (No Show): 100 % des Gesamtpreises.

5. Besondere Bestimmungen für Unterkünfte

  • Schlafsaal: Im Sadnighaus ist die Verwendung eines eigenen Hüttenschlafsacks aus hygienischen Gründen verpflichtend.

  • Gemeinschaftsbäder: Die sanitären Anlagen im Etagenbereich sind pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen.

  • Sauna: Die Nutzung der hausinternen Sauna (Zimmergäste) oder der privaten Sauna (Ferienwohnung) unterliegt den jeweiligen Sicherheitsbestimmungen vor Ort.

  • Ferienwohnung: Die Nutzung des Holzkamins erfolgt auf eigene Gefahr. Brennholz wird zur Verfügung gestellt.

6. Haustiere

  • Haustiere dürfen nur nach vorheriger Anfrage und ausdrücklicher Zustimmung des Beherbergers mitgebracht werden. Betrifft Ausschließlich das Sadnighaus.

  • Für Haustiere kann eine zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben werden. Der Gast haftet für alle durch das Tier verursachten Schäden.

  • Im Faschingalm Loft sind Haustiere grundsätzlich nicht erlaubt.

7. Verpflegung

  • Ein Frühstücksbuffet (für Zimmergäste) oder ein Frühstückskorb (für die Ferienwohnung) kann optional gegen Aufpreis dazugebucht werden.

8. Pflichten des Gastes

  • Der Gast ist verpflichtet, die geltende Hausordnung einzuhalten.

  • Schäden, die durch den Gast oder seine Begleiter verursacht werden, sind dem Beherberger unverzüglich zu melden und werden in Rechnung gestellt.

9. Haftungsbeschränkung

  • Der Beherberger haftet für eingebrachte Sachen des Gastes nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 970 ff ABGB) nur, wenn die Sachen dem Beherberger oder den von ihm befugten Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen Ort gebracht worden sind.

10. Schlussbestimmungen

  • Erfüllungsort ist der Standort des Sadnighauses und dem Faschingalm Loft.

  • Gerichtsstand für Sadnighaus ist Spittal an der Drau, Österreich.

  • Gerichtsstand für Faschingalm Loft ist Lienz.

  • Es gilt österreichisches Recht.

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